Ziele und Aufgaben

§ 2 Ziel und Zweck sowie Aufgaben des Vereins

(1)      Der Verein verfolgt den Zweck und das Ziel, ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit und Krankheit im Sinne der Salutogenese zu fördern und durch praktische Umsetzung desselben zur Verbesserung von Körperfunktionen, Aktivität und Teilhabe Betroffener beizutragen.
Dazu gehören insbesondere:
das Verständnis von Gesundheit und Krankheit in ihrem psychosozialen Kontext sowie in ihrer Beziehung zu Lebensstil und Umwelteinflüssen zu entwickeln,
Betroffene zu befähigen, bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation selbst aktiv mitzuwirken und mitzuentscheiden, gesundheitsfördernde Reccourcen zu aktivieren und damit ihre Aktivität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhöhen,
konkrete Unterstützung bei der Veränderung krankheitsbegünstigender Lebensgewohnheiten zu geben (Ernährungsumstellung, Bewegung, Stressbewältigung) sowie hinderliche Lebensumstände zu kompensieren,
Betroffene aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, unter anderem Personen mit körperlichen und psychischen Behinderungen, Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Personen, insbesondere Frauen, mit Migrationshintergrund,
durch Kurse, Seminare u. ä. ein ganzheitliches Gesundheits- und Krankheitsverständnis in der Bevölkerung und bei medizinischem Fachpersonal zu stärken,
durch aktive Teilnahme an der gesellschaftlichen Diskussion einen Beitrag zur Lösung teilhabeorientierter Probleme in der Gesellschaft zu leisten.
(2)      Zur Verwirklichung dieser Ziele erfolgt durch den Verein die eigenständige Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Kursen, Projekten, Forschungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vereinsziele in eigenen Vereinsräumen sowie an anderen Orten.
(Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 13. 10. 2014)